Mehrwertsteuerrückerstattung
Die Mehrwertsteuerrückerstattung kann erfolgen:
- Nach erfolglosem Ausgang eines Exekutivverfahrens (Zwangsvollstreckung), resultierend aus einer Klage.
- Am Ende eines Insolvenzverfahrens und nach dem endgültigen Vermögensallokationsplan.
Im letzteren Fall ist die Grundvoraussetzung für die Vorsteuerrückerstattung die Stellung des Antrags auf Zulassung der Verbindlichkeiten und dessen anschließende Annahme.
Ab dem Moment, in dem das Guthaben in den passiven Status eingetragen wird, ist die Rückerstattung der Mehrwertsteuer sicher.
Der Service beinhaltet:
- Vorlage von Gerichtsdokumenten (Unterlassungsverfügung, Verfügung) und von Anträgen auf Anerkennung von Verbindlichkeiten durch unsere Rechtsabteilung.
- Periodische Überwachung des Standes des Insolvenzverfahrens.
- Beratung für die Ausstellung des MwSt.-Änderungsbescheids und die daraus resultierende Steuerrückerstattung gemäß den Angaben und Kriterien der Agentur der Einnahmen.